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Illustration mit Icon für Ausschreibung im Briefumschlag

Infos zu Bietervergabe und Ausschreibungen

In unserem Ausschreibungsbereich finden Sie detaillierte Informationen rund um vergebene Aufträge der InfraStruktur Neuss AöR sowie ihre aktuellen Ausschreibungen. Hier haben Sie die Möglichkeit mit einem Klick am elektronischen Vergabeverfahren teilzunehmen.

WICHTIGE INFORMATIONEN: ÄNDERUNGEN ZUR ANGEBOTSABGABE SEIT 01.01.2020

Infos Kompakt:

  • Eine Abgabe per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig
  • ab 01.01.2020 keine Papierangebote mehr
  • Eine Angebotsabgabe erfolgt (ohne Signatur) elektronisch in Textform über die Vergabeplattform "subreport"
Baugrube Detail mit Spaten, Schaufel und Spitzhacke.

Subreport

Ab 1. Januar 2020 muss der Auftraggeber grundsätzlich elektronische Angebote fordern. Über die Vergabeplattform subreport müssen elektronische Angebote erfasst und eingestellt werden.

Auch die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Unternehmen erfolgt elektronisch über diese Plattform.

KONTAKT
Herr Theuerkorn
Subreport
Moselstraße 24
41464 Neuss
Telefon: 02131 5310 520 theuerkorn@stadt.neuss.de

Die Vergabestelle der InfraStruktur Neuss AöR akzeptiert seit dem 31.12.2019 die Abgabe von unterschriebenen Papierangeboten nicht mehr.

Seit dem 1. Januar 2020 muss der Auftraggeber grundsätzlich elektronische Angebote fordern. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie elektronische Angebote bis zum Submissionstermin auf der Vergabeplattform subreport einstellen müssen.

Darüber hinaus müssen Vergabestelle und Unternehmen im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform "subreport" miteinander kommunizieren.

Gleichzeitig wird für Unternehmen die Angebotsabgabe einfacher, denn die Pflicht zur Signatur fällt weg!

Elektronische Angebote können in Textform (§ 126 b BGB) somit ohne elektronische Signatur auf die Vergabeplattform subreport hochgeladen werden. Bei der Textform gem. § 126 b BGB ist keine handschriftliche (eingescannte) oder elektronische Unterschrift oder Signatur gefordert. Der Name desjenigen, der die Erklärung (das Angebotsschreiben o.ä.) abgibt, muss lesbar vorhanden sein. Elektronische Angebote in Textform sind wie bisher durch die Abgabe auf der Vergabeplattform subreport automatisch verschlüsselt und bis zum Submissionstermin durch ein Zeitschloss gesperrt.

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